Rechtssatz RS0133560
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133560
Entscheidungsdatum
02.03.2021
Rechtssatz
Der Familienbonus Plus ist auch im Verhältnis zum unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht als Steuersparnis bzw Teil der Nettoeinkünfte in die Bemessungsgrundlage einzurechnen, sondern bleibt auch insoweit unterhaltsrechtlich neutral, weil es sich wegen seiner Zweckbestimmung nicht um einen allgemeinen Einkommensbestandteil handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133560
Zuletzt aktualisiert am
06.04.2023
Dokumentnummer
JJR_20210302_OGH0002_0010OB00155_20F0000_001