Rechtssatz RS0133641
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133641
Entscheidungsdatum
18.03.2021
Rechtssatz
Eine Bagatellreparatur iSd § 14a Abs 2 Z 2a WGG idF BGBl 157/2015 liegt nur dann vor, wenn sie in qualitativer Hinsicht weder eine spezielle Ausbildung noch die umfassende Kenntnis einschlägiger Vorschriften und/oder besondere Fertigkeiten erfordert oder aber, wenn sie von einem Mieter mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fertigkeiten selbst vorgenommen werden kann und der Aufwand an Zeit, Kosten und Mühe nur gering ist.Eine Bagatellreparatur iSd Paragraph 14 a, Absatz 2, Ziffer 2 a, WGG in der Fassung Bundesgesetzblatt 157 aus 2015, liegt nur dann vor, wenn sie in qualitativer Hinsicht weder eine spezielle Ausbildung noch die umfassende Kenntnis einschlägiger Vorschriften und/oder besondere Fertigkeiten erfordert oder aber, wenn sie von einem Mieter mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fertigkeiten selbst vorgenommen werden kann und der Aufwand an Zeit, Kosten und Mühe nur gering ist.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 161/20t
Entscheidungstext OGH 18.03.2021 5 Ob 161/20t
Beisatz: Je höher der Aufwand an Mühe und/oder Zeit ist, desto weniger wird die Kostenbelastung bei dieser Beurteilung entscheidend sein. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133641
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2021
Dokumentnummer
JJR_20210318_OGH0002_0050OB00161_20T0000_001