Rechtssatz RS0133653
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133653
Entscheidungsdatum
26.05.2021
Rechtssatz
Erbunwürdigkeit iSd § 542 ABGB aF liegt auch dann vor, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat und durch die vorsätzliche Handlung eines Erben die gesetzliche Erbfolge beeinträchtigt wird oder werden soll, etwa durch Unterschiebung eines Testaments.Erbunwürdigkeit iSd Paragraph 542, ABGB aF liegt auch dann vor, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat und durch die vorsätzliche Handlung eines Erben die gesetzliche Erbfolge beeinträchtigt wird oder werden soll, etwa durch Unterschiebung eines Testaments.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133653
Zuletzt aktualisiert am
16.07.2021
Dokumentnummer
JJR_20210526_OGH0002_0020OB00075_20Y0000_001