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Rechtssatz RS0133656×

Rechtssatz RS0133656

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133656

Geschäftszahl

2Ob165/20h

Entscheidungsdatum

25.02.2021

Rechtssatz

Der Sohn war an der Verlassenschaftsabhandlung als Nacherbe beteiligt, da er unter Berufung auf das Testament des Erblassers seine Einsetzung als Nacherbe behauptete. Da die Witwe dieser Auslegung widersprach, liegt ein Streit über das Bestehen der Nacherbschaft vor. Dieser ist nunmehr in analoger Anwendung der Paragraphen 161, ff AußStrG im Verfahren über das Erbrecht zu klären.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 165/20h
    Entscheidungstext OGH 25.02.2021 2 Ob 165/20h
    Beisatz: Hier: Dabei ist die Besetzung des Erstgerichts nach § 18 Abs 2 lit d RpflG zu beachten. (T1); Veröff: SZ 2021/18

Schlagworte

Nacherbe; Nacherbschaft; Streit über das Bestehen der Nacherbschaft; Verfahren über das Erbrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133656

Im RIS seit

19.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2023

Dokumentnummer

JJR_20210225_OGH0002_0020OB00165_20H0000_002