Rechtssatz RS0133658
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133658
Entscheidungsdatum
20.04.2021
Rechtssatz
Wird in einem Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter eine bestimmte Art der Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche vorgesehen, so gilt dies für jeden, der einen solchen vertraglichen Anspruch geltend macht.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 36/21d
Entscheidungstext OGH 20.04.2021 4 Ob 36/21d
Beisatz: Hier: Eine in einem Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter enthaltende Schiedsklausel bindet auch den Dritten, wenn er aufgrund der Einbeziehung in den Schutzbereich vertragliche (Schadenersatz-) Ansprüche gegen einen der Vertragspartner geltend machen will. (T1); Veröff: SZ 2021/39
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133658
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023
Dokumentnummer
JJR_20210420_OGH0002_0040OB00036_21D0000_001