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Rechtssatz RS0133662

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133662

Geschäftszahl

8ObA81/20z

Entscheidungsdatum

25.03.2021

Norm

EVÜ Art6

Rechtssatz

1. Die Geltung des Abkommens über Arbeitsbedingungen für Tarifbeschäftigte im Ausland ist schon mit dem ausdrücklichen dynamischen Verweis auf die „Richtlinien und Vorschriften der spanischen Staatsverwaltung“, dem Partner des Abkommens auf Arbeitgeberseite, im Arbeitsvertrag schlüssig begründet.

2. Der beklagte Staat war zur Kündigung des Arbeitsvertrages aus dem geltend gemachten Grund schwerer dienstlicher Verfehlungen nur unter Einhaltung der Disziplinarordnung im Abkommen berechtigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133662

Im RIS seit

29.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2021

Dokumentnummer

JJR_20210325_OGH0002_008OBA00081_20Z0000_001