Rechtssatz RS0133665
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133665
Entscheidungsdatum
25.03.2021
Rechtssatz
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH in der Rs C-287/19 handelt es sich bei der Nahfeldkommunikationsfunktion (Near Field Communication) einer personalisierten multifunktionalen Bankkarte, mit der Kleinbetragszahlungen zulasten des verknüpften Kundenkontos getätigt werden können, um ein Zahlungsinstrument iSd § 57 Abs 1 ZaDiG 2018. Eine Klausel, mit der diesbezüglich die Nachweispflicht gemäß § 66 ZaDiG 2018 abbedungen wird, ist zulässig.Vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH in der Rs C-287/19 handelt es sich bei der Nahfeldkommunikationsfunktion (Near Field Communication) einer personalisierten multifunktionalen Bankkarte, mit der Kleinbetragszahlungen zulasten des verknüpften Kundenkontos getätigt werden können, um ein Zahlungsinstrument iSd Paragraph 57, Absatz eins, ZaDiG 2018. Eine Klausel, mit der diesbezüglich die Nachweispflicht gemäß Paragraph 66, ZaDiG 2018 abbedungen wird, ist zulässig.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 105/20d
Entscheidungstext OGH 25.03.2021 8 Ob 105/20d
Beisatz: Hier: Eine Klausel, mit der diesbezüglich die Nachweispflicht gemäß § 66 ZaDiG 2018 und die Bestimmung über die Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungen gemäß § 67 ZaDiG 2018 abbedungen werden, ist zulässig. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133665
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2021
Dokumentnummer
JJR_20210325_OGH0002_0080OB00105_20D0000_001