Rechtssatz RS0133666
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133666
Entscheidungsdatum
25.03.2021
Rechtssatz
Eine Klausel, wonach eine Sperre der Bezugskarte für Kleinbetragszahlungen technisch nicht möglich sei und bei Abhandenkommen weiterhin Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes bis zum Betrag von EUR 75,00 vorgenommen werden können, die nicht erstattet werden, erweckt gegenüber Verbrauchern den Eindruck, dass die Unmöglichkeit der Sperre der NFC-Funktion eine unumstößliche, nicht überprüfbare Tatsache wäre und der Kunde bei missbräuchlicher Verwendung seiner Karte den Schaden in jedem Fall selbst zu tragen hätte, auch wenn er unverzüglich eine Verlustmeldung an die Beklagte erstattet hätte und diese nach dem objektiven Stand der Technik in der Lage gewesen wäre, den nicht autorisierten Gebrauch der NFC-Zahlungsfunktion durch Sperre zu verhindern. Sie ist intransparent.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133666
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2021
Dokumentnummer
JJR_20210325_OGH0002_0080OB00105_20D0000_002