Rechtssatz RS0133669
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133669
Entscheidungsdatum
29.06.2021
Rechtssatz
Beauftragter iSd § 309 StGB ist jede Person, die rechtsgeschäftlich für ein Unternehmen handeln darf oder zumindest eine faktische Möglichkeit der Einflussnahme auf betriebliche Entscheidungen hat.Beauftragter iSd Paragraph 309, StGB ist jede Person, die rechtsgeschäftlich für ein Unternehmen handeln darf oder zumindest eine faktische Möglichkeit der Einflussnahme auf betriebliche Entscheidungen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133669
Zuletzt aktualisiert am
16.08.2021
Dokumentnummer
JJR_20210629_OGH0002_0140OS00023_21W0000_001