Rechtssatz RS0133671
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133671
Entscheidungsdatum
29.06.2021
Rechtssatz
Unterbleibt bei einer Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH wegen des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 153c Abs 1 StGB) die Anführung des Abs 2 des § 153c StGB im Schuldspruch (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO), liegt ein bloßer Zitierfehler vor, der keine Nichtigkeit begründet.Unterbleibt bei einer Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH wegen des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (Paragraph 153 c, Absatz eins, StGB) die Anführung des Absatz 2, des Paragraph 153 c, StGB im Schuldspruch (Paragraph 260, Absatz eins, Ziffer 2, StPO), liegt ein bloßer Zitierfehler vor, der keine Nichtigkeit begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133671
Zuletzt aktualisiert am
16.08.2021
Dokumentnummer
JJR_20210629_OGH0002_0140OS00023_21W0000_003