Rechtssatz RS0133689
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133689
Entscheidungsdatum
25.03.2021
Rechtssatz
Eine Klausel in den AGB einer Bank, „Darüber hinaus ist der Mieter, der die Miete für das laufende Kalenderjahr bezahlt hat, zur jederzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses durch formlose Aufkündigung und Rückgabe des Schließfachschlüssels berechtigt. Eine Rückvergütung anteiliger Mietbeträge findet nicht statt.“, ist gröblich benachteiligend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133689
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2021
Dokumentnummer
JJR_20210325_OGH0002_0080OB00106_20A0000_005