Rechtssatz RS0133697
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133697
Entscheidungsdatum
22.11.2022
Rechtssatz
Gläubiger iSd § 811 ABGB ist jeder, der gegen den Nachlass Rechte geltend machen will; einer Anspruchsbescheinigung bedarf es nicht. Es genügt somit die Behauptung eines Anspruchs gegen die Verlassenschaft.Gläubiger iSd Paragraph 811, ABGB ist jeder, der gegen den Nachlass Rechte geltend machen will; einer Anspruchsbescheinigung bedarf es nicht. Es genügt somit die Behauptung eines Anspruchs gegen die Verlassenschaft.
Schlagworte
Gläubiger; Nachlass; Verlassenschaft; Anspruchsbescheinigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133697
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2023
Dokumentnummer
JJR_20210624_OGH0002_0020OB00023_21B0000_001