Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0133719×

Rechtssatz RS0133719

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133719

Geschäftszahl

8ObA28/21g

Entscheidungsdatum

25.06.2021

Norm

AngG ArtX Abs2 Z10
AngG ArtX Abs2 Z13

Rechtssatz

Ob eine „neu abgeschlossene Vereinbarung über eine Konkurrenzklausel“ vorliegt, richtet sich danach, ob eine neue Willensübereinkunft beider Vertragspartner über die Schaffung eines Konkurrenzverbots und/oder die Sanktion seiner Verletzung gegeben ist.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 28/21g
    Entscheidungstext OGH 25.06.2021 8 ObA 28/21g
    Beisatz: Hier: Keine Schaffung, sondern im Gegenteil eine Reduktion einer Konkurrenzklausel liegt vor, wenn die bereits bestehende Konkurrenzklausel, sei es in Hinsicht auf das Konkurrenzverbot, sei es in Hinsicht auf die Vertragsstrafe, bloß abgemildert wird. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133719

Im RIS seit

02.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2021

Dokumentnummer

JJR_20210625_OGH0002_008OBA00028_21G0000_001