Rechtssatz RS0133719
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133719
Entscheidungsdatum
25.06.2021
Norm
AngG ArtX Abs2 Z10
AngG ArtX Abs2 Z13
Rechtssatz
Ob eine „neu abgeschlossene Vereinbarung über eine Konkurrenzklausel“ vorliegt, richtet sich danach, ob eine neue Willensübereinkunft beider Vertragspartner über die Schaffung eines Konkurrenzverbots und/oder die Sanktion seiner Verletzung gegeben ist.
Entscheidungstexte
- 8 ObA 28/21g
Entscheidungstext OGH 25.06.2021 8 ObA 28/21g
Beisatz: Hier: Keine Schaffung, sondern im Gegenteil eine Reduktion einer Konkurrenzklausel liegt vor, wenn die bereits bestehende Konkurrenzklausel, sei es in Hinsicht auf das Konkurrenzverbot, sei es in Hinsicht auf die Vertragsstrafe, bloß abgemildert wird. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133719
Zuletzt aktualisiert am
02.09.2021
Dokumentnummer
JJR_20210625_OGH0002_008OBA00028_21G0000_001