Rechtssatz RS0133739
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133739
Entscheidungsdatum
20.04.2022
Rechtssatz
Die außerhalb der Zurechnungssphäre der Eltern liegenden Hinderungsgründe gemäß § 7 Abs 3 Z 1 KBGG müssen innerhalb der in § 7 Abs 2 KBGG angeführten Nachweisfrist zum Tragen kommen. Diese Auslegung des § 7 Abs 3 Z 1 KBGG schließt nicht aus, dass bei Vorliegen derartiger Hinderungsgründe während eines längeren, über die Vollendung des 15. (auch des 18.) Lebensmonats hinausgehenden Zeitraums der ungekürzte Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld erhalten bleiben kann.Die außerhalb der Zurechnungssphäre der Eltern liegenden Hinderungsgründe gemäß Paragraph 7, Absatz 3, Ziffer eins, KBGG müssen innerhalb der in Paragraph 7, Absatz 2, KBGG angeführten Nachweisfrist zum Tragen kommen. Diese Auslegung des Paragraph 7, Absatz 3, Ziffer eins, KBGG schließt nicht aus, dass bei Vorliegen derartiger Hinderungsgründe während eines längeren, über die Vollendung des 15. (auch des 18.) Lebensmonats hinausgehenden Zeitraums der ungekürzte Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld erhalten bleiben kann.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 58/21h
Entscheidungstext OGH 29.07.2021 10 ObS 58/21h
- 10 ObS 174/21t
Entscheidungstext OGH 20.04.2022 10 ObS 174/21t
Vgl; Beisatz: Hier: Zur Beweislast. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133739
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2022
Dokumentnummer
JJR_20210729_OGH0002_010OBS00058_21H0000_001