Rechtssatz RS0133741
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133741
Entscheidungsdatum
24.06.2021
Rechtssatz
Für den Ersatz von Pflegeleistungen, die der Kläger seinen pflegebedürftigen Eltern in Folge des Unfalls nicht erbringen konnte, müssen insgesamt hinreichende Zurechnungsmomente vorhanden sein, die eine Verpflichtung des Schädigers zur Leistung von Schadenersatz sachgerecht erscheinen lassen. Der alleinige Umstand, dass der Kläger seine Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, sondern in einem von ihnen alleine bewohnten Haus pflegte, steht dem Zuspruch von Schadenersatz nicht entgegen. Da sich die (grundsätzliche) Verpflichtung zur Beistandsleistung aus dem Gesetz ergibt, liegt die Bejahung des Anspruchs sogar näher als bei einer bloßen Haushaltsgemeinschaft ohne eine auch familienrechtlich anerkannte Nahebeziehung.
Schlagworte
Pflegekosten, Schadenersatz, Pflege naher Angehöriger
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133741
Zuletzt aktualisiert am
11.05.2023
Dokumentnummer
JJR_20210624_OGH0002_0020OB00043_21V0000_001