Rechtssatz RS0133743
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133743
Entscheidungsdatum
29.07.2021
Rechtssatz
Die Rückforderung des Familienzeitbonus (§ 7 Abs 1 FamZeitbG) ist auch bei einem infolge eines Behördenfehlers unrechtmäßigen Leistungsbezug zulässig, auch wenn die Unrechtmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war.Die Rückforderung des Familienzeitbonus (Paragraph 7, Absatz eins, FamZeitbG) ist auch bei einem infolge eines Behördenfehlers unrechtmäßigen Leistungsbezug zulässig, auch wenn die Unrechtmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133743
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2021
Dokumentnummer
JJR_20210729_OGH0002_010OBS00087_21Y0000_001