Rechtssatz RS0133747
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133747
Entscheidungsdatum
25.07.2023
Norm
AEUV Lissabon Art267
MÜ Art17 Abs1
MÜ Art29
Rechtssatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Artikel 267, AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist die an einen Unfall im Sinn von Art 17 Abs 1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, das am 9. Dezember 1999 von der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und durch den Beschluss 2001/539/EG des Rates vom 5. April 2001 in ihrem Namen genehmigt wurde, anschließende medizinische Erstversorgung an Bord des Luftfahrzeugs, die zu einer von den eigentlichen Unfallfolgen abgrenzbaren weiteren Körperverletzung des Reisenden führt, gemeinsam mit dem auslösenden Ereignis als einheitliches Unfallgeschehen anzusehen?1. Ist die an einen Unfall im Sinn von Artikel 17, Absatz eins, des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, das am 9. Dezember 1999 von der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und durch den Beschluss 2001/539/EG des Rates vom 5. April 2001 in ihrem Namen genehmigt wurde, anschließende medizinische Erstversorgung an Bord des Luftfahrzeugs, die zu einer von den eigentlichen Unfallfolgen abgrenzbaren weiteren Körperverletzung des Reisenden führt, gemeinsam mit dem auslösenden Ereignis als einheitliches Unfallgeschehen anzusehen?
2. Wenn Frage 1 verneint wird: Steht Art 29 des genannten Übereinkommens einem Anspruch auf Ersatz des durch die medizinische Erstversorgung verursachten Schadens entgegen, wenn dieser zwar innerhalb der Verjährungsfrist des nationalen Rechts, aber bereits außerhalb der Ausschlussfrist des Art 35 des Übereinkommens geltend gemacht wird?2. Wenn Frage 1 verneint wird: Steht Artikel 29, des genannten Übereinkommens einem Anspruch auf Ersatz des durch die medizinische Erstversorgung verursachten Schadens entgegen, wenn dieser zwar innerhalb der Verjährungsfrist des nationalen Rechts, aber bereits außerhalb der Ausschlussfrist des Artikel 35, des Übereinkommens geltend gemacht wird?
Entscheidungstexte
- 2 Ob 19/21i
Entscheidungstext OGH 05.08.2021 2 Ob 19/21i
- 2 Ob 148/23p
Entscheidungstext OGH 25.07.2023 2 Ob 148/23p
Beisatz: Der EuGH (C-510/21) entschied wie folgt: "Art 17 Abs 1 MÜ ist dahin auszulegen, dass die unzureichende medizinische Erstversorgung eines Reisenden an Bord eines Luftfahrzeugs, die zu einer Verschlimmerung der durch einen 'Unfall' im Sinne dieser Bestimmung verursachten Körperverletzung geführt hat, als Teil dieses Unfalls anzusehen ist." (T1)
Schlagworte
Unfall; Körperverletzung; Unfallfolgen; Erstversorgung; Verjährung; Ausschlussfrist; Luftfahrt
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133747
Zuletzt aktualisiert am
16.08.2023
Dokumentnummer
JJR_20210805_OGH0002_0020OB00019_21I0000_001