Rechtssatz RS0133757
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133757
Entscheidungsdatum
29.07.2021
Rechtssatz
Bezieht ein Pflegeelternteil in einem Kalenderjahr für mehr als ein Kind pauschales Kinderbetreuungsgeld, kann bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze der Überschreitungsbetrag nur einmal für das Kalenderjahr zurückgefordert werden. Die Zuverdienstgrenze ist nicht für jedes Kind gesondert zu ermitteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133757
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2021
Dokumentnummer
JJR_20210622_OGH0002_010OBS00072_21T0000_001