Rechtssatz RS0133767
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133767
Entscheidungsdatum
25.06.2021
Rechtssatz
Eine Vertragsklausel, die dem Arbeitgeber eine völlig willkürliche Vereitelung des Anspruchserwerbs durch den Arbeitnehmer gestattet, ist sittenwidrig. Eine solche Klausel wird auch von jenen Lehrmeinungen, die § 11 Abs 3 AngG als grundsätzlich dispositiv beurteilen, als unzulässig erachtet.Eine Vertragsklausel, die dem Arbeitgeber eine völlig willkürliche Vereitelung des Anspruchserwerbs durch den Arbeitnehmer gestattet, ist sittenwidrig. Eine solche Klausel wird auch von jenen Lehrmeinungen, die Paragraph 11, Absatz 3, AngG als grundsätzlich dispositiv beurteilen, als unzulässig erachtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133767
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2021
Dokumentnummer
JJR_20210625_OGH0002_008OBA00031_21Y0000_001