Rechtssatz RS0133771
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133771
Entscheidungsdatum
25.06.2021
Rechtssatz
Liegt kein Bescheid der Landesregierung über die Genehmigung des Rechtsgeschäfts einer Gemeinde vor, weil die Gemeinde nicht um eine aufsichtsbehördliche Genehmigung angesucht hat, dann hat das Gericht als Vorfrage zu beurteilen, ob ein grundsätzlich der Genehmigungspflicht nach § 104 K-AGO unterliegendes Geschäft vorlag. hier: „Contracting“-Vertrag mit Finanzierungselementen.Liegt kein Bescheid der Landesregierung über die Genehmigung des Rechtsgeschäfts einer Gemeinde vor, weil die Gemeinde nicht um eine aufsichtsbehördliche Genehmigung angesucht hat, dann hat das Gericht als Vorfrage zu beurteilen, ob ein grundsätzlich der Genehmigungspflicht nach Paragraph 104, K-AGO unterliegendes Geschäft vorlag. hier: „Contracting“-Vertrag mit Finanzierungselementen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133771
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2021
Dokumentnummer
JJR_20210625_OGH0002_0080OB00103_20K0000_001