Rechtssatz RS0133784
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133784
Entscheidungsdatum
28.09.2021
Rechtssatz
Bei Vereinbarung zweier verschiedener Festpreise mit unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen (hier: einer monatlichen Grundgebühr und einer jährlichen Servicepauschale) haben die jährlichen Gesamtkosten auch die kumulierten monatlichen Kosten und die monatlichen Gesamtkosten auch die aliquotierten jährlichen Kosten zu enthalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133784
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2023
Dokumentnummer
JJR_20210928_OGH0002_0040OB00086_21G0000_002