Rechtssatz RS0133789
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133789
Entscheidungsdatum
14.09.2021
Rechtssatz
Die zwar vom Opfer hervorgerufene Kraft (= Masse mal Beschleunigung) wird erst durch das in Rede stehende Täterverhalten (das sich dieser Kraft bedient) gegen die körperliche Sphäre des Opfers gelenkt – physikalisch nicht anders als durch ein Losfahren des Täters auf ein Opfer.
Entscheidungstexte
- 11 Os 89/21d
Entscheidungstext OGH 14.09.2021 11 Os 89/21d
Beisatz: Hier: Der Täter zwang das Opfer zum abrupten Abbremsen seines PKW auf dem dritten Fahrstreifen einer Autobahn, indem er, ohne zu blinken, kurz vor dem Opfer auf diesen Fahrstreifen wechselte und ohne verkehrsbedingte Notwendigkeit bis zum Stillstand abbremste. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133789
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2021
Dokumentnummer
JJR_20210914_OGH0002_0110OS00089_21D0000_001