Rechtssatz RS0133792
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133792
Entscheidungsdatum
17.10.2023
Rechtssatz
Auch einem marktbeherrschenden Unternehmen steht es grundsätzlich frei zu entscheiden, mit wem und auf welcher Grundlage kontrahiert wird, welche „Vertriebswege“ gewählt und welche Preise für die eigenen Produkte bzw. Dienstleistungen berechnet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133792
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2024
Dokumentnummer
JJR_20211012_OGH0002_0160OK00001_21I0000_001