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Rechtssatz RS0133798

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133798

Geschäftszahl

8ObA109/20t

Entscheidungsdatum

03.08.2021

Rechtssatz

Das Ziel eines internen Kontrollsystems ist es, das Vermögen zu sichern, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Abrechnung zu gewährleisten und die Einhaltung der Geschäftspolitik zu unterstützen. Ziel sind die Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Regelmäßig basiert es wohl auf Überwachungsmaßnahmen organisatorischer und EDV-technischer Art, wie Unterschriftenregelungen, EDV-Zugriffsbeschränkungen oder Arbeitsanweisungen und Kontrollmaßnahmen, die manuell oder automatisationsunterstützt, etwa Plausibilitätsprüfungen in der Buchhaltungssoftware, durchgeführt werden. Hinzu kommen Richtlinien und Regelwerke zur Definition von Standardprozessen sowie deren Dokumentation und eine interne Revision, die in diesem Zusammenhang die Aufgabe hat, bei wiederkehrenden Prüfungen die Effizienz eines IKS zu kontrollieren.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 109/20t
    Entscheidungstext OGH 03.08.2021 8 ObA 109/20t
    Beisatz: Hier: fake president fraud. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133798

Im RIS seit

06.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2022

Dokumentnummer

JJR_20210803_OGH0002_008OBA00109_20T0000_001