Rechtssatz RS0133896
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133896
Entscheidungsdatum
25.01.2022
Rechtssatz
§ 2 Abs 3a FamZeitbG ist nur auf medizinisch indizierte Krankenhausaufenthalte des Kindes anzuwenden. Wurde das gesunde Kind gemeinsam mit dem erkrankten Elternteil aufgenommen, ist das Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts nach der generellen Regel des § 2 Abs 3 FamZeitbG zu prüfen.Paragraph 2, Absatz 3 a, FamZeitbG ist nur auf medizinisch indizierte Krankenhausaufenthalte des Kindes anzuwenden. Wurde das gesunde Kind gemeinsam mit dem erkrankten Elternteil aufgenommen, ist das Vorliegen eines gemeinsamen Haushalts nach der generellen Regel des Paragraph 2, Absatz 3, FamZeitbG zu prüfen.
Schlagworte
Familienzeitbonus; stationär; Aufnahme; Pflege; Betreuung; Wohngemeinschaft; Familienwohnadresse
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133896
Zuletzt aktualisiert am
29.03.2022
Dokumentnummer
JJR_20220125_OGH0002_010OBS00082_21P0000_001