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Rechtssatz RS0133915

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133915

Geschäftszahl

10ObS103/21a

Entscheidungsdatum

25.01.2022

Rechtssatz

Hat eine Person aufgrund von im Rahmen einer Unterbringung iSd Paragraph eins, Absatz eins, HOG erlittener Gewalt Anspruch auf Schadenersatz gegen Schädiger, so steht dies dem Anspruch auf Heimopferrente nach Paragraph eins, HOG nicht entgegen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Person den Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger geltend gemacht hat und ob sie aus dem Titel des Schadenersatzes Leistungen erhalten hat oder nicht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

pauschalierte Entschädigungsleistung; individuelle Entschädigung; Vergleich

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133915

Im RIS seit

12.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2022

Dokumentnummer

JJR_20220125_OGH0002_010OBS00103_21A0000_001