Rechtssatz RS0133930
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133930
Geschäftszahl
10ObS157/21t
Entscheidungsdatum
22.02.2022
Rechtssatz
Der Anspruch eines unselbständig erwerbstätigen Vaters auf Familienzeitbonus geht nicht dadurch verloren, dass er im unmittelbaren Anschluss an den Zeitraum des Bezugs des Familienzeitbonus oder im Anschluss an eine wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgehende, mit dem Dienstgeber vereinbarte Unterbrechung der Erwerbstätigkeit eine Karenz nach dem VKG in Anspruch nimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133930
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2022
Dokumentnummer
JJR_20220222_OGH0002_010OBS00157_21T0000_001