Rechtssatz RS0133938
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133938
Entscheidungsdatum
14.02.2023
Rechtssatz
Im Fall der erfolgreichen Anfechtung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft lebt das im Zuge der Einverleibung gelöschte Belastungs- und Veräußerungsverbot (§ 364c ABGB) zugunsten des Käufers wieder auf.Im Fall der erfolgreichen Anfechtung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft lebt das im Zuge der Einverleibung gelöschte Belastungs- und Veräußerungsverbot (Paragraph 364 c, ABGB) zugunsten des Käufers wieder auf.
Schlagworte
Anfechtung, Kaufvertrag, Belastungs- und Veräußerungsverbot, Veräußerungs- und Belastungsverbot, Wiederaufleben, Aufleben, Gegenleistung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133938
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2023
Dokumentnummer
JJR_20220314_OGH0002_0170OB00002_22A0000_001