Rechtssatz RS0133957
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133957
Entscheidungsdatum
26.04.2022
Rechtssatz
Das EKHG ist auf ein Kraftfahrzeug, bei dem eine elektronische Ausrüstung auf gerader, waagrechter Fahrbahn bei Windstille eine Überschreitung einer Geschwindigkeit von 10 km/h dauerhaft verhindert, nicht anzuwenden.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 200/21g
Entscheidungstext OGH 26.04.2022 2 Ob 200/21g
Beisatz: Davon ist auszugehen, wenn – ähnlich wie früher die erforderlichen technischen Eingriffe nur insoweit versierten Personen möglich waren – nun die Überwindung der elektronischen Sperre spezifische, nicht allgemein zugängliche Kenntnisse erfordert. (T1)
Beisatz: Hier: Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h nur durch Eingabe eines bloß dem Hersteller und dem Servicetechniker, aber keinem Mitarbeiter der Beklagten bekannten Code möglich. (T2)
Schlagworte
Bauartgeschwindigkeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133957
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2022
Dokumentnummer
JJR_20220426_OGH0002_0020OB00200_21G0000_001