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Rechtssatz RS0133957

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133957

Geschäftszahl

2Ob200/21g

Entscheidungsdatum

26.04.2022

Rechtssatz

Das EKHG ist auf ein Kraftfahrzeug, bei dem eine elektronische Ausrüstung auf gerader, waagrechter Fahrbahn bei Windstille eine Überschreitung einer Geschwindigkeit von 10 km/h dauerhaft verhindert, nicht anzuwenden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 200/21g
    Entscheidungstext OGH 26.04.2022 2 Ob 200/21g
    Beisatz: Davon ist auszugehen, wenn – ähnlich wie früher die erforderlichen technischen Eingriffe nur insoweit versierten Personen möglich waren – nun die Überwindung der elektronischen Sperre spezifische, nicht allgemein zugängliche Kenntnisse erfordert. (T1)
    Beisatz: Hier: Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h nur durch Eingabe eines bloß dem Hersteller und dem Servicetechniker, aber keinem Mitarbeiter der Beklagten bekannten Code möglich. (T2)

Schlagworte

Bauartgeschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133957

Im RIS seit

09.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2022

Dokumentnummer

JJR_20220426_OGH0002_0020OB00200_21G0000_001