Rechtssatz RS0133958
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133958
Entscheidungsdatum
30.05.2022
Rechtssatz
Die Bejahung der für die Annahme der Formgültigkeit eines aus mehreren losen Blättern bestehenden fremdhändigen Testaments ausreichenden inneren Urkundeneinheit erfordert im (typischen) Fall einer nicht handschriftlich verfassten fremdhändigen letztwilligen Verfügung einen – vom Testator unterfertigten – Vermerk auf dem zusätzlichen Blatt mit Bezugnahme auf seine letztwillige Verfügung. Die bloße Fortsetzung des Texts genügt hingegen bei einer nicht handschriftlich verfassten fremdhändigen letztwilligen Verfügung nicht zur Herstellung innerer Urkundeneinheit.
Schlagworte
Eigenhändige letztwillige Verfügung; äußere Urkundeneinheit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133958
Zuletzt aktualisiert am
19.07.2022
Dokumentnummer
JJR_20220426_OGH0002_0020OB00029_22M0000_001