Rechtssatz RS0133961
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133961
Entscheidungsdatum
22.02.2022
Norm
Fluggastrechte-VO Art4 Abs3
Rechtssatz
Im Fall einer Klage eines Fluggastes, dem die Beförderung wegen unzureichender Reiseunterlagen verweigert wurde, hat das zuständige Gericht unter Berücksichtigung der relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob für die Nichtbeförderung vertretbare Gründe gegeben waren. Die Beweislast für das Vorliegen solcher Gründe trifft das Luftfahrtunternehmen.
Entscheidungstexte
- 10 Ob 31/21p
Entscheidungstext OGH 22.02.2022 10 Ob 31/21p
Beisatz: Hier: Fehlerhaftes Verständnis des Flugunternehmens von den für die Einreise in das Vereinigte Königreich erforderlichen Reisedokumenten. (T1)
Beisatz: Hier: Unberechtigte Beförderungsverweigerung gegenüber einem Reisenden ist auch eine Beförderungsverweigerung gegenüber mitreisenden Familienangehörigen. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133961
Zuletzt aktualisiert am
21.06.2022
Dokumentnummer
JJR_20220222_OGH0002_0100OB00031_21P0000_001