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Rechtssatz RS0133961

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133961

Geschäftszahl

10Ob31/21p

Entscheidungsdatum

22.02.2022

Norm

Fluggastrechte-VO Art4 Abs3

Rechtssatz

Im Fall einer Klage eines Fluggastes, dem die Beförderung wegen unzureichender Reiseunterlagen verweigert wurde, hat das zuständige Gericht unter Berücksichtigung der relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob für die Nichtbeförderung vertretbare Gründe gegeben waren. Die Beweislast für das Vorliegen solcher Gründe trifft das Luftfahrtunternehmen.

Entscheidungstexte

  • 10 Ob 31/21p
    Entscheidungstext OGH 22.02.2022 10 Ob 31/21p
    Beisatz: Hier: Fehlerhaftes Verständnis des Flugunternehmens von den für die Einreise in das Vereinigte Königreich erforderlichen Reisedokumenten. (T1)
    Beisatz: Hier: Unberechtigte Beförderungsverweigerung gegenüber einem Reisenden ist auch eine Beförderungsverweigerung gegenüber mitreisenden Familienangehörigen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133961

Im RIS seit

10.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2022

Dokumentnummer

JJR_20220222_OGH0002_0100OB00031_21P0000_001