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Rechtssatz RS0133969

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133969

Geschäftszahl

10Ob35/21a

Entscheidungsdatum

29.03.2022

Rechtssatz

Spaltet der Verbraucher eine erhebliche Umbaumaßnahme in mehrere, isoliert voneinander abgeschlossene Verträge mit verschiedenen Unternehmern, so ist jeder dieser Verträge gesondert zu beurteilen. In aller Regel werden einzelne Gewerke keine „erhebliche Umbaumaßnahme“ im Sinn des Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 7, FAGG darstellen, weil der mit ihnen verbundene Auftrag nicht die Komplexität und den Umfang eines Eingriffs hat, der der Errichtung eines neuen Gebäudes vergleichbar ist.

Entscheidungstexte

  • 10 Ob 35/21a
    Entscheidungstext OGH 29.03.2022 10 Ob 35/21a
    Beisatz: Hier: Entfernung des alten Daches und Herstellung eines neuen Daches beim Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133969

Im RIS seit

15.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2022

Dokumentnummer

JJR_20220329_OGH0002_0100OB00035_21A0000_001