Rechtssatz RS0134010
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134010
Entscheidungsdatum
30.03.2022
Rechtssatz
Nach § 141 Abs 2 Z 2 IO ist ein (wirtschaftlicher) Zusammenhang zwischen den der strafgerichtlichen Verurteilung des Schuldners wegen betrügerischer Krida zugrundeliegenden Handlungen und dem zur Insolvenzeröffnung führenden Vermögensfall zu verlangen.Nach Paragraph 141, Absatz 2, Ziffer 2, IO ist ein (wirtschaftlicher) Zusammenhang zwischen den der strafgerichtlichen Verurteilung des Schuldners wegen betrügerischer Krida zugrundeliegenden Handlungen und dem zur Insolvenzeröffnung führenden Vermögensfall zu verlangen.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 10/22m
Entscheidungstext OGH 30.03.2022 8 Ob 10/22m
Beisatz: Hier: Versagung eines Sanierungsplans gemäß § 141 Abs 2 Z 2 IO, weil die Verurteilung des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer insolventen GmbH wegen betrügerischer Krida auf das Folgeinsolvenzverfahren über das eigene Vermögen des Straftäters durchschlägt. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134010
Zuletzt aktualisiert am
19.07.2022
Dokumentnummer
JJR_20220330_OGH0002_0080OB00010_22M0000_001