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Rechtssatz RS0134056×

Rechtssatz RS0134056

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0134056

Geschäftszahl

1Ob14/21x

Entscheidungsdatum

02.03.2021

Rechtssatz

Zur Frage der Einbeziehung von Stiftungsvermögen in die nacheheliche Aufteilung: Werden nur Unternehmen bzw Unternehmensanteile in eine Privatstiftung eingebracht, die mit keinen ehelichen Ersparnissen gegründet oder finanziert wurden, sind diese nicht einzubeziehen, da dann – wenn man den „Einsatz“ der Privatstiftung wegdenkt – diese Unternehmen bzw Unternehmensanteile von der Aufteilung ausgenommen wären.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 14/21x
    Entscheidungstext OGH 02.03.2021 1 Ob 14/21x

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0134056

Im RIS seit

05.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2022

Dokumentnummer

JJR_20210302_OGH0002_0010OB00014_21X0000_001