Rechtssatz RS0134056
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134056
Entscheidungsdatum
02.03.2021
Rechtssatz
Zur Frage der Einbeziehung von Stiftungsvermögen in die nacheheliche Aufteilung: Werden nur Unternehmen bzw Unternehmensanteile in eine Privatstiftung eingebracht, die mit keinen ehelichen Ersparnissen gegründet oder finanziert wurden, sind diese nicht einzubeziehen, da dann – wenn man den „Einsatz“ der Privatstiftung wegdenkt – diese Unternehmen bzw Unternehmensanteile von der Aufteilung ausgenommen wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0134056
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2022
Dokumentnummer
JJR_20210302_OGH0002_0010OB00014_21X0000_001