Rechtssatz RS0134096
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134096
Entscheidungsdatum
29.08.2022
Norm
PSG §3 Abs2
PSG §9 Abs2 Z6
PSG §10 Abs2
Rechtssatz
Regelungen über das Abweichen vom Einstimmigkeitsprinzip bei der Ausübung der den Stiftern zustehenden oder vorbehaltenen Rechten müssen bei sonstiger Unwirksamkeit gemäß § 3 Abs 2 PSG in deutlicher, zu keinem Zweifel Anlass gebender Weise in die Stiftungsurkunde aufgenommen werden. Handelt es sich dabei gleichzeitig um eine Regelung über die Änderung der Stiftungserklärung, folgt dies auch aus § 9 Abs 2 Z 6 iVm § 10 Abs 2 PSG.Regelungen über das Abweichen vom Einstimmigkeitsprinzip bei der Ausübung der den Stiftern zustehenden oder vorbehaltenen Rechten müssen bei sonstiger Unwirksamkeit gemäß Paragraph 3, Absatz 2, PSG in deutlicher, zu keinem Zweifel Anlass gebender Weise in die Stiftungsurkunde aufgenommen werden. Handelt es sich dabei gleichzeitig um eine Regelung über die Änderung der Stiftungserklärung, folgt dies auch aus Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 6, in Verbindung mit Paragraph 10, Absatz 2, PSG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134096
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2022
Dokumentnummer
JJR_20220829_OGH0002_0060OB00100_22G0000_001