Rechtssatz RS0134097
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134097
Entscheidungsdatum
12.07.2022
Rechtssatz
Die Einbringung eines Teilbetriebs in eine Gesellschaft, an welcher der Einbringende unmittelbar oder mittelbar allein beteiligt ist, erfüllt den Tatbestand des § 29 Z 1 IO nicht, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht überschuldet ist.Die Einbringung eines Teilbetriebs in eine Gesellschaft, an welcher der Einbringende unmittelbar oder mittelbar allein beteiligt ist, erfüllt den Tatbestand des Paragraph 29, Ziffer eins, IO nicht, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht überschuldet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134097
Zuletzt aktualisiert am
13.10.2022
Dokumentnummer
JJR_20220712_OGH0002_0170OB00013_21T0000_001