Rechtssatz RS0134106
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134106
Entscheidungsdatum
14.09.2022
Rechtssatz
Die behördliche Absonderung des Zustellempfängers verhindert für die Zeit ihrer Dauer, dass die hinterlegte Sendung behoben werden könnte, und schließt daher die Heilung einer wegen Ortsabwesenheit unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nach § 17 Abs 3 letzter Satz ZustG aus.Die behördliche Absonderung des Zustellempfängers verhindert für die Zeit ihrer Dauer, dass die hinterlegte Sendung behoben werden könnte, und schließt daher die Heilung einer wegen Ortsabwesenheit unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nach Paragraph 17, Absatz 3, letzter Satz ZustG aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134106
Zuletzt aktualisiert am
27.10.2022
Dokumentnummer
JJR_20220914_OGH0002_0010OB00156_22F0000_001