Rechtssatz RS0134139
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134139
Entscheidungsdatum
19.09.2022
Rechtssatz
Ein Verwalter einer Liegenschaft, der vom Gericht zum vorläufigen Verwalter gemäß § 23 WEG bestellt wurde und in dieser Funktion für die Eigentümergemeinschaft tätig war, kann jedenfalls bei – wie hier – dargelegten wichtigen Gründen seine Enthebung aus dieser Position durch das Gericht beantragen.Ein Verwalter einer Liegenschaft, der vom Gericht zum vorläufigen Verwalter gemäß Paragraph 23, WEG bestellt wurde und in dieser Funktion für die Eigentümergemeinschaft tätig war, kann jedenfalls bei – wie hier – dargelegten wichtigen Gründen seine Enthebung aus dieser Position durch das Gericht beantragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134139
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2022
Dokumentnummer
JJR_20220919_OGH0002_0050OB00084_22X0000_001