Rechtssatz RS0134194
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134194
Entscheidungsdatum
02.11.2022
Rechtssatz
Der Gesetzestext erfordert es, dass Erwerb im Sinn des § 5 Abs 2 WEG nicht nur die sachenrechtliche Verfügung (§ 431 ABGB), sondern bereits den Rechtsvorgang erfasst, der dem liegenschaftsfremden Dritten einen Anspruch auf sachenrechtliche Übereignung des Mindestanteils gibt, mit dem das ausschließliche Nutzungsrecht an einem KFZ-Abstellplatz verbunden ist. Auch beim derivativen Erwerb verstößt der Abschluss eines Kaufvertrags vor Ablauf der Wartefrist damit gegen § 5 Abs 2 WEG, was gemäß § 879 Abs 1 ABGB dessen Nichtigkeit zur Folge hat.Der Gesetzestext erfordert es, dass Erwerb im Sinn des Paragraph 5, Absatz 2, WEG nicht nur die sachenrechtliche Verfügung (Paragraph 431, ABGB), sondern bereits den Rechtsvorgang erfasst, der dem liegenschaftsfremden Dritten einen Anspruch auf sachenrechtliche Übereignung des Mindestanteils gibt, mit dem das ausschließliche Nutzungsrecht an einem KFZ-Abstellplatz verbunden ist. Auch beim derivativen Erwerb verstößt der Abschluss eines Kaufvertrags vor Ablauf der Wartefrist damit gegen Paragraph 5, Absatz 2, WEG, was gemäß Paragraph 879, Absatz eins, ABGB dessen Nichtigkeit zur Folge hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134194
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2023
Dokumentnummer
JJR_20221102_OGH0002_0050OB00121_22P0000_001