Rechtssatz RS0134244
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134244
Entscheidungsdatum
25.01.2023
Rechtssatz
Die einem zum Abteilungsvorstand bestellten Lehrer erteilte Weisung, sich während der pädagogischen Kernzeit in der Schule aufzuhalten, ist vom Gesetz gedeckt; anders als für Schulleiter sieht das Gesetz zwar für Abteilungsvorstände keine Anwesenheitspflicht vor; es regelt aber in § 45a Abs 1 VBG deren Leitungs- und Koordinationsaufgaben, sodass die erteilte Weisung den sich bereits aus dem Gesetz ergebenden Dienstpflichten entspricht.Die einem zum Abteilungsvorstand bestellten Lehrer erteilte Weisung, sich während der pädagogischen Kernzeit in der Schule aufzuhalten, ist vom Gesetz gedeckt; anders als für Schulleiter sieht das Gesetz zwar für Abteilungsvorstände keine Anwesenheitspflicht vor; es regelt aber in Paragraph 45 a, Absatz eins, VBG deren Leitungs- und Koordinationsaufgaben, sodass die erteilte Weisung den sich bereits aus dem Gesetz ergebenden Dienstpflichten entspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134244
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2023
Dokumentnummer
JJR_20230125_OGH0002_008OBA00091_22Y0000_002