Rechtssatz RS0134290
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134290
Entscheidungsdatum
27.01.2023
Rechtssatz
Ein zugunsten eines Dritten auf einer im Miteigentum der Gatten stehenden Liegenschaft eingetragenes Veräußerungsverbot hindert im Aufteilungsverfahren nicht eine – allenfalls auch mit geringfügigen Anteilsverschiebungen verbundene – Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 241/22f
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.01.2023 1 Ob 241/22f
Eine über eine solche Realteilung hinausgehende Verschiebung von Anteilen (etwa durch Zuweisung eines Wohnungseigentumsobjekts an einen der Gatten) bedarf aber der Zustimmung des Verbotsberechtigten. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134290
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2023
Dokumentnummer
JJR_20230127_OGH0002_0010OB00241_22F0000_000