Rechtssatz RS0134330
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134330
Entscheidungsdatum
28.03.2023
Rechtssatz
Die Sachentscheidung zwischen dem Kläger und dem namhaft gemachten Auktor im fortgesetzten Prozess begründet unmittelbare Rechtskraftwirkung gegen den bisherigen Beklagten und ist auch gegen diesen vollstreckbar, wenn er im Besitz der Sache geblieben war.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 1/23k
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.03.2023 4 Ob 1/23k
Der Beklagte wird als Inhaber einer (Höchstbetrags-)Hypothek in Anspruch genommen, behauptet jedoch, dieses Recht für einen Dritten auszuüben. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134330
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2023
Dokumentnummer
JJR_20230328_OGH0002_0040OB00001_23K0000_000