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Rechtssatz RS0134338

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0134338

Geschäftszahl

5Ob234/22f

Entscheidungsdatum

12.04.2023

Rechtssatz

Jedenfalls bei Schuldner‑ und/oder Gläubigerwechsel ist die Aufteilung einer Simultanhypothek auf mehrere Singularhypotheken unter Löschung der Anmerkung der Simultanhaftung zulässig. Deren Verbücherung bedarf einer grundbuchsfähigen Vereinbarung zwischen sämtlichen haftenden Liegenschaftseigentümern und der Hypothekargläubigerin. Es bedarf jedenfalls für den Fall einer derartigen Vereinbarung sämtlicher Liegenschaftseigentümer mit der Simultanpfandgläubigerin keiner grundbuchsfähigen Zustimmung der Nachhypothekare zur Aufteilung. Auch auf eine proportionale Aufteilung im Sinn des Paragraph 222, Absatz 4, EO kommt es in einem solchen Fall nicht an.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 234/22f
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 12.04.2023 5 Ob 234/22f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134338

Im RIS seit

06.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2023

Dokumentnummer

JJR_20230412_OGH0002_0050OB00234_22F0000_000