Rechtssatz RS0134339
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134339
Entscheidungsdatum
21.04.2023
Rechtssatz
Während des Bestandes eines von und für sämtliche Bediensteten am Standort gewählten "Angestelltenbetriebsrates" bleibt kein Raum für eine Wahl eines gesonderten Arbeiterbetriebsrat. Dies gilt auch, wenn ein Verfahren über die Anfechtung dieser Betriebsratswahl eingeleitet wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134339
Zuletzt aktualisiert am
06.07.2023
Dokumentnummer
JJR_20230421_OGH0002_008OBA00006_23Z0000_000