Rechtssatz RS0134344
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134344
Entscheidungsdatum
27.04.2023
Norm
WGG 1979 idF BGBl I 157/2015 §17 Abs1
Rechtssatz
Seit der WGG-Novelle 2016 (BGBl I 157/2015) entsteht der Anspruch auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags nach § 17 Abs 1 WGG erst mit der Auflösung des Bestandvertrags. Erfolgt die Auflösung des Vertrags nach Insolvenzeröffnung, ist der Anspruch daher als Masseforderung anzusehen. Die Rechtsprechung zu § 17 Abs 1 WGG aF (RS0122690) ist damit überholt.Seit der WGG-Novelle 2016 Bundesgesetzblatt Teil eins, 157 aus 2015,) entsteht der Anspruch auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags nach Paragraph 17, Absatz eins, WGG erst mit der Auflösung des Bestandvertrags. Erfolgt die Auflösung des Vertrags nach Insolvenzeröffnung, ist der Anspruch daher als Masseforderung anzusehen. Die Rechtsprechung zu Paragraph 17, Absatz eins, WGG aF (RS0122690) ist damit überholt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134344
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2023
Dokumentnummer
JJR_20230427_OGH0002_0170OB00009_23G0000_000