Rechtssatz RS0134351
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134351
Entscheidungsdatum
25.04.2023
Rechtssatz
Eine Gutscheinkarte, die in zumindest zwei Einkaufszentren genutzt werden kann, ist eine einheitliche, gemeinsame Gutscheinkarte, die nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 3 Z 11 lit a ZaDiG fällt.Eine Gutscheinkarte, die in zumindest zwei Einkaufszentren genutzt werden kann, ist eine einheitliche, gemeinsame Gutscheinkarte, die nicht unter die Ausnahmebestimmung des Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 11, Litera a, ZaDiG fällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134351
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2023
Dokumentnummer
JJR_20230425_OGH0002_0040OB00232_22D0000_003