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Rechtssatz RS0134360×

Rechtssatz RS0134360

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0134360

Geschäftszahl

15Os23/23f

Entscheidungsdatum

19.04.2023

Rechtssatz

Für die Eignung eines Verhaltens, eine als allgemein begreiflich beurteilbare Entrüstung auszulösen - wie auch für das Vorliegen der erforderlichen Spontanität hinsichtlich des Tatbestandselements des Sich-Hinreißenlassens - kommt es per se nicht auf den Zeitpunkt des die Entrüstung auslösenden Verhaltens des Beleidigten an, sondern auf dessen Kenntnisnahme durch den Täter.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 23/23f
    Entscheidungstext OGH 19.04.2023 15 Os 23/23f
    Hier: Erfahren vom die Entrüstung auslösenden Verhalten durch das Lesen eines online veröffentlichten Zeitungsartikels drei Tage später. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134360

Im RIS seit

20.06.2023

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2023

Dokumentnummer

JJR_20230419_OGH0002_0150OS00023_23F0000_000