Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0134438×

Rechtssatz RS0134438

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0134438

Geschäftszahl

2Ob100/23d

Entscheidungsdatum

25.07.2023

Rechtssatz

Nach Paragraph 783, Absatz eins, Satz 2 ABGB ist ein Geschenknehmer zur Erhebung eines Hinzu- und Anrechnungsbegehrens legitimiert, wenn er abstrakt pflichtteilsberechtigt ist, aber aufgrund Pflichtteilsverzicht oder Entschlagung nicht konkret pflichtteilsberechtigt ist. Nimmt ein konkret Pflichtteilsberechtigter einen von diesem Wortlaut nicht erfassten Geschenknehmer wegen nicht ausreichender Verlassenschaft nach Paragraphen 789, ff ABGB in Anspruch, dann ist der auf diese Weise belangte Beschenkte in analoger Anwendung des Paragraph 783, Absatz eins, Satz 2 ABGB ebenfalls zur Erhebung eines Hinzu- und Anrechnungsbegehrens legitimiert, kann also gegen den Pflichtteilskläger einwenden, dass sich dieser selbst eine andere Schenkung anrechnen lassen muss.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 100/23d
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.07.2023 2 Ob 100/23d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134438

Im RIS seit

05.09.2023

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2023

Dokumentnummer

JJR_20230725_OGH0002_0020OB00100_23D0000_000