Rechtssatz RS0134491
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134491
Entscheidungsdatum
19.09.2023
Rechtssatz
Ein ordnungsgemäß eingeordneter und den rechten Blinker betätigender Lenker darf darauf vertrauen, dass er gegebenenfalls nur vorschriftsmäßig überholt wird. Er muss also nicht damit rechnen, dass er beim Rechtseinbiegen gleichzeitig auf der rechten Seite (rechtswidrig) überholt wird.
Schlagworte
Kolonne, Vorschlängeln, Vorfahren, Stop-and-Go-Verkehr, Vorbeifahren, Motorrad, Abbiegen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134491
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2023
Dokumentnummer
JJR_20230919_OGH0002_0020OB00166_23K0000_000