Rechtssatz RS0134530
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134530
Entscheidungsdatum
05.10.2023
Rechtssatz
Für eine analoge Anwendung des § 15c WGG auf nicht mit der Wohnung oder einem Geschäftsraum mitvermietete Ein- und Abstellplätze verbleibt kein Raum.Für eine analoge Anwendung des Paragraph 15 c, WGG auf nicht mit der Wohnung oder einem Geschäftsraum mitvermietete Ein- und Abstellplätze verbleibt kein Raum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134530
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2023
Dokumentnummer
JJR_20231005_OGH0002_0050OB00050_23Y0000_000